Das Reisen nur mit Handgepäck ist nicht nur für Kurztrips und Städtereisen sehr praktisch, sondern auch auf Geschäftsreisen äußerst beliebt. Günstigere Flugtickets und keine Wartezeiten am Check-In-Schalter oder Gepäckband machen fliegen mit den kleinen Koffern attraktiv. Der europäische Marktführer der Fluggastrechteportale Flightright (www.flightright.de) erklärt die Handgepäckbestimmungen und gibt wertvolle Tipps zum Reisen mit Handgepäck.
Welchen Koffer nehme ich? Auf die Größe und das Gewicht kommt es an
Grundsätzlich müssen Airlines jedem Passagier mit gebuchtem Ticket ein Handgepäckstück kostenlos gewähren. Dabei ist es unwichtig, wie günstig das Ticket ist oder welchen Tarif man gebucht hat. In den meisten Fliegern sind acht Kilogramm erlaubt, einige wenige wie etwa Air Berlin, Ryanair oder Vueling, lassen ihre Kunden sogar zehn Kilogramm mitnehmen. Vom Bodenpersonal wird vor allem die Größe mittlerweile genauer kontrolliert. Das kann im Ernstfall zusätzliche Kosten am Schalter verursachen. Zu schweres oder zu großes Handgepäck muss dann als Koffer aufgegeben werden. Bei Easyjet kostet das zum Beispiel 60 Euro, bei Ryanair zusätzliche 50 Euro und KLM berechnet 35 Euro.
Vorsicht bei Begriffen wie “Handgepäck” oder “persönlicher Gegenstand”
Vorsicht ist dennoch geboten: Manche Airlines versuchen, den Kunden mit irreführenden Begriffen zu verwirren. So zum Beispiel die isländische Budget-Airline “WOW air”: Das Freigepäck für die Kabine heißt hier “persönlicher Gegenstand”. Ein sogenanntes “Handgepäck” kann zusätzlich gebucht werden. Bei einem Flug von Berlin nach New York kostet dies ab 30 Euro aufwärts pro Flug. Passagiere sollten sich vor einer Reise mit den jeweiligen Bestimmungen der Airline für Handgepäckstücke vertraut machen. Übrigens: Einen Anspruch auf den Stauraum direkt beim Sitzplatz hat man nicht.
Ich packe meinen Koffer: Das darf mit ins Handgepäck
Der Inhalt des Handgepäcks unterliegt in der gesamten Europäischen Union den gleichen Richtlinien.
„In der gesamten EU gelten die gleichen Richtlinien für alle Fluggesellschaften, was den Inhalt und die Kontrolle des Handgepäcks betrifft,” weiß Oskar de Felice, Rechtsexperte bei Flightright. „Die Verordnung EG 300/2008 legt die Standards für verbotene Gegenstände und die Kontrollen fest. Dabei sind vor allem die Sicherheit der Fluggäste, aber auch der Schutz des Handgepäcks vor unbefugten Eingriffen Dritter wichtig,” so de Felice abschließend.
Erlaubt sind Flüssigkeiten bis zu 100 ml pro Gegenstand, die in einem durchsichtigen Plastikbeutel (max. 1-Liter Fassvermögen) verstaut sein müssen. Ausgenommen sind dabei jedoch Medikamente und Babynahrung, wovon man ruhig mehr als nötig einpacken sollte, falls der Flieger Verspätung hat. Feste Lebensmittel wie zum Beispiel Brot können ohne Bedenken mitgenommen werden, da überall in der EU die gleichen Vorschriften gelten. Liegt das Zielland außerhalb der EU, gilt es die Einfuhrbestimmungen zu kennen: Verderbliche Lebensmittel wie Fleischwaren, Eier oder Milchprodukte, aber auch Samen oder Pflanzen sind hier häufig anmeldepflichtig, um die einheimische Flora und Fauna zu schützen. Grundsätzlich sind scharfe Objekte, Klingen, entzündliche Substanzen und Werkzeuge in der Fluggastkabine verboten.
Tipps von Vielfliegern: So packt man den Koffer für die Reise zwischendurch
Bei der Sicherheitskontrolle wird der Kofferinhalt untersucht und mit einem Röntgenscanner sichtbar gemacht. Deshalb gilt hier richtig zu packen, damit es schnell geht. Wertsachen, Bankkarten und Ausweisdokumente immer nah bei sich tragen. Zur richtigen Packtechnik gehört, dass die Kleidung gerollt wird, anstatt sie zusammenzulegen. Am besten die warmen und schweren Sachen bereits anziehen, da im Flugzeug ohnehin kühle Temperaturen herrschen. Socken und Schmuck kann man in Schuhen verstauen, die dann nach unten in den Koffer kommen. Danach verteilt man die zusammengerollte Kleidung und als letztes kommen Laptop und Tablet sowie der Plastikbeutel mit den Flüssigkeiten darauf. Die Geräte und die Kosmetikprodukte müssen in separaten Wannen durch die Sicherheitskontrolle und sind so schneller greifbar. Außerdem empfiehlt Flightright, auf teure Reisegrößen von Cremes und Shampoo sowie Handtücher zu verzichten. Handtücher gibt es häufig vor Ort und Kosmetikprodukte lassen sich leicht zu Hause in kleinere Behälter umfüllen. Nach dem Durchschreiten des Metalldetektors zügig mit den Transportschalen ans Ende des Laufbandes gehen, um die Gegenstände wieder einzusammeln.
Über Flightright:
Flightright (www.flightright.de) ist das führende Verbraucherportal für Fluggastrechte.