Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 6. Dezember 2017 entschieden, dass ein Anbieter von Luxuswaren seinen autorisierten Händlern verbieten kann, die Vertragsprodukte im Internet über Drittplattformen zu verkaufen. Ein derartiges Verbot sei dazu geeignet, das Luxusimage der Waren sicherzustellen und geht grundsätzlich nicht über das hierfür erforderliche Maß hinaus.
Der VKE-Kosmetikverband begrüßt die Entscheidung als wichtiges Signal.
„Die Möglichkeit des Vertriebs von hochwertiger Kosmetik und Düften mittels selektiver Distribution ist für High-End Markenprodukte von grundlegender Bedeutung. Hersteller dürfen im selektiven Vertriebssystem Qualitätskriterien für Händler aufstellen, die auch für den autorisierten Internetvertrieb gelten. Wenn Handelspartner entsprechende Ware dann zusätzlich via Marktplätze und Plattformen anbieten, ist die Einhaltung der festgelegten Kriterien nicht gewährleistet, weil es an der Durchgriffsmöglichkeit des Herstellers zur Qualitätssicherung fehlt. Mit hohen Investitionen aufgebautes Markenimage und -prestige können mangels der erforderlichen, besonders wertigen oder auch aufgrund einer wenig beratungskompetenten Online-Umgebung spürbar Schaden nehmen“, erläutert Martin Ruppmann, Geschäftsführer VKE-Kosmetikverband.
Insofern stärkt das Urteil nicht nur die Rechte der Hersteller, sondern schützt auch all diejenigen Verbraucher, die via Internet direkt beim vertraglich autorisierten Fachgeschäft kaufen.
Foto: Gerichtshof der Europäischen Union