Quarantäne für Einreisende, Grenzschließungen und Reisewarnungen: Innerhalb nur weniger Wochen hat das neuartige Virus Covid-19 den gewohnten Alltag auf der ganzen Welt massiv verändert. Insbesondere auch im Bereich Reisen und mit Blick auf geplante Urlaube sind aktuell viele Menschen unsicher. Anrufe und E-Mails von Urlaubern rund um Fragen zu geplanten und gebuchten Reisen stiegen bei HolidayCheck innerhalb kürzester Zeit um ein Vielfaches. Das Reise- und Bewertungsportal gibt einen Blick hinter die Kulissen und beantwortet die drängendsten Urlauberfragen.
Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen
Besonders häufig wenden sich Urlauber aktuell mit Fragen zu Stornobedingungen oder Einschränkungen bei ihrer Reise an die HolidayCheck-Reisebüromitarbeiter. Neben akuten Bedenken und Unsicherheiten wird aber auch klar: Den Urlaub für 2020 möchten die Menschen nicht abschreiben.
Hier gibt es die Antworten auf die häufigsten Fragen*:
Kann ich meine anstehende Reise kostenfrei stornieren?
Ja, sofern es sich um eine Pauschalreise handelt, die im Zeitraum der Reisewarnung des Auswärtigen Amts stattfinden sollte. Solange diese Reisewarnung besteht – aktuell bis Ende April 2020 – müssen die Veranstalter alle Reisen kostenfrei stornieren. Das heißt, der Urlauber erhält auch seine bisher getätigten Anzahlungen zurück. Über den konkret festgelegten Zeitraum der Reisewarnung hinaus, kann der Urlauber nicht selbst entscheiden, dass er seine Reise kostenlos stornieren möchte. In einem derartigen Fall ist es aber immer hilfreich, sich direkt an den Veranstalter zu wenden, um mögliche Kulanzregelungen auszuloten. Gerade aktuell sind viele Veranstalter dazu bereit, anstehende Reisen auf später im Jahr umzubuchen oder Gutscheine auszustellen.
Soll ich meine Pauschalreise, die ich für die Oster- oder Pfingstferien gebucht habe, vorsorglich umbuchen oder stornieren?
Da die Osterferien in diesem Jahr bereits sehr früh sind, werden Veranstalter aufgrund der Reisewarnung des Auswärtigen Amts diese absagen, sofern noch nicht geschehen. Auf die Urlauber kommen so keine Kosten für eine Stornierung zu. Für die kostenfreie Stornierung oder Umbuchung der gebuchten Pfingsturlaube gibt es derzeit keine Grundlage, da aktuell keine Reisewarnung des Auswärtigen Amts vorliegt. Pauschalurlaubern ist zu raten, sich mit ihrem jeweiligen Veranstalter in Verbindung zu setzen und die Optionen zu besprechen.
Meine Reise wurde aufgrund von Corona vorzeitig abgebrochen. Was sind meine Rechte?
Je nach zeitlicher Einschränkung steht dem Urlauber die Erstattung eines Teils des Reisepreises zu. Dazu sollte man sich direkt nach der Rückkehr idealerweise schriftlich an den Reiseveranstalter wenden. Bei Einschränkungen, die während der Reise aufgrund von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen aufgetreten sind, zum Beispiel durch behördliche Anordnungen, trifft den Veranstalter keine Schuld. Aus diesem Grund gibt es in diesen Fällen keine Basis für eine Entschädigung. Gleiches gilt für den Fall, dass während des Urlaubs eine behördlich auferlegte Quarantäne stattgefunden hat.
Ich möchte in diesem Jahr dennoch in den Urlaub fahren. Ab wann kann ich wieder buchen und wie kann ich mich am besten absichern, um kein finanzielles Risiko einzugehen?
Zum aktuellen Zeitpunkt ist es nicht möglich, dazu eine zuverlässige Aussage zu treffen. Je nachdem wie schnell die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen greifen, können Urlauber ab Ostern hoffentlich wieder mit der Urlaubsplanung für das verbleibende Jahr starten.
Diese Fragen bilden nur einen kleinen Auszug der vielen Urlauberfragen, die im HolidayCheck-Reisebüro zum Thema eingegangen sind. Eine umfassendere Auswahl gibt es unter: www.holidaycheck.de/aktuelle-reisehinweise/faq-reisehinweise
*Ohne Gewähr