In Österreich gilt aufgrund der Corona-Pandemie seit Freitag, 15. Jnauar, eine digitale Registrierungspflicht. Das Gesundheitsministerium veröffentliche eine entsprechende Verordnung. Reisende müssen sich elektronisch registrieren, sobald sie nach Österreich reisen. Ausgenommen sind allerdings regelmäßige Pendler und Transitreisende. Ausnahmen gibt es auch für familiäre Notfallsituationen, wie etwa Begräbnisse.
Neben Name, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse muss auch die Wohn- sowie die Aufenthaltsadresse in Österreich angegeben werden. Vermerkt wird auch das Datum der Einreise und der geplanten Ausreise. Zudem muss angegeben werden, in welchen Ländern man sich in den vergangenen zehn Tagen aufgehalten hat. Das entsprechende Online-Formular soll ab Mittwoch verfügbar sein. Das Ministerium kündigte an, die Daten nach 28 Tagen zu löschen.
Die Regelung, dass sich Einreisende nach Österreich zehn Tage in Quarantäne begeben müssen, bleibt zudem weiter aufrecht. Mit einem negativen Coronatest kann nach frühestens fünf Tagen die Quarantäne vorzeitig beendet werden.