Mit dem EU-Austritt haben sich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen den EU-Staaten und Großbritannien erheblich verändert. Betroffen sind insbesondere Bereiche, wie das Vertragsrecht, das Arbeitsrecht, das Gesellschaftsrecht, das Markenrecht oder der Datenschutz.
Laut Europäischem Parlament sind vom Austritt Großbritanniens aus der EU 21.000 Regelungen und Gesetze betroffen, die gestrichen oder entsprechend angepasst werden müssen.
Welche juristischen Konsequenzen das für die Kosmetikbranche hat, hat der VKE-Kosmetikverband mit seinen beratenden Kanzleien aufbereitet und bietet hierzu ein Online-Seminar am 21. april 2021 an:
- Vertriebskartellrechtliche Auswirkungen des Brexit auf selektiv vertreibende Hersteller
Referent Dr. Bernd Weichhaus
- Konsequenzen für die Verkehrsfähigkeit von Kosmetika in UK, Produktentwicklung, Kennzeichnung und Bewerbung
Mögliche Auswirkungen auf sonstige regulatorische Rechtsfolgen wie Sicherheitsbewertungen, Notifizierungen, Verantwortliche Personen, Import/Export und Zoll.
Markenrechtliche Folgen für Markenschutz und Markenstrategien
Referent Dr. Thomas Büttner
Termin/ Ort
21. April 2021, 17:00 – 18:00 h
VKE-Campus Brexit – digital
Teilnehmer
Geschäftsführer*innen, Vertriebsverantwortliche und Mitarbeiter*innen der Rechtsabteilung
Teilnahmegebühr
50,00 Euro zzgl. gesetzl. MwSt.