Gloria Maria Reich ist Volljuristin, Beauty-Business-Coach, Speaker und Autorin. Im Rahmen des FORUM SPA inside am 2. und 3. Juni 2025 wird die Expertin für Kosmetik und Recht der Frage nachgehen, wie weit Spa-Angebote im Zusammenhang mit Medical Wellness und Kosmetik gehen dürfen. Die zunehmende Betonung eines gesunden Lebensstils und der Wunsch, länger gesund zu leben, wird in Spa- und Wellnesshotels aktiv unterstützt. Doch was sind zulässige Angebote und Methoden, wer darf sie ausführen? Wo liegen die Grenzen, wer haftet bei Behandlungsfehlern? Wir haben Gloria Reich vorab gefragt, wie man dem Wunsch nach anspruchsvollen Wellness-Benefits mit nachweisbarer Wirkung und bei Schadensfreiheit gerecht werden kann, welche Stolperfallen es gibt und was die Teilnehmer noch von ihrem Vortrag erwarten dürfen.

Frau Reich, Sie sind Volljuristin und kennen sich zugleich bestens in der professionellen Wellness- und Beauty-Branche aus. Wie kommt das?
Ich habe die Beautybranche vor über 20 Jahren durch die Familie meines Mannes kennen- und lieben gelernt. Meine Schwiegermutter war Inhaberin und Leiterin einer bekannten Kosmetikschule. In einem Familienunternehmen wird man schnell mit der einen oder anderen Aufgabe vertraut gemacht, das lässt sich gar nicht vermeiden und dafür bin ich bis heute sehr dankbar. Parallel zu meinem Jura-Studium habe ich immer die eine oder andere Aufgabe in der Kosmetikschule übernommen und so hat sich die Verquickung von Beauty und Recht irgendwann ganz natürlich ergeben.  

Auf unserem Branchen-Event FORUM SPA inside referieren Sie über Medical Wellness, Kosmetik und wie weit Spa-Angebote gehen dürfen. Sind die Anbieter Ihrer Erfahrung nach ausreichend aufgeklärt?
Leider muss ich diese Frage mit Nein beantworten und dies gleichzeitig mit dem Hinweis verbinden, dass die Rechtslage zu Körper- und Kosmetikbehandlungen in Deutschland komplex ist. Es gibt viele Rechtsirrtümer und Halbwahrheiten, die sich hartnäckig halten.

Gloria Maria Reich ist Volljuristin, Beauty-Business-Coach, Speaker und Autorin

Welcher Fehler wird in der Branche häufig gemacht im Umgang mit grenzwertigen Wellness-Angeboten?
Der häufigste Fehler ist, dass die Anwenderinnen und Anwender entweder nicht die erforderlichen Qualifikationen mitbringen und es so zu Behandlungsfehlern kommen kann (das liegt u.a. daran, dass die Kosmetikausbildung nicht staatlich reglementiert ist, es gibt keinen Meisterzwang und das Wort „Kosmetikerin“ ist berufsrechtlich nicht geschützt), oder die Graubereiche insbesondere in der Gesichtskosmetik werden bewusst genutzt, um gewisse Dienstleistungen anzubieten, ganz nach dem Motto „Die anderen machen das ja auch.“

Die Gäste in Wellnesshotels und Spas erwarten immer häufiger wirksame Angebote. Einfach „nur“ Wellness scheint nicht mehr zu genügen. Das bringt Anbieter in Zugzwang. Welche Medical-Services kann man als Spa-Betreiber problemlos anbieten, ohne sich auf dünnes Eis zu begeben?
Das Problem beginnt schon bei dem Begriff „Medical“. Er darf in der Kosmetik- und Wellnessbranche gar nicht geführt werden, es sei denn, ein approbierter Arzt führt die Behandlung durch oder sie findet unter seiner Aufsicht statt. Der Begriff suggeriert medizinische Fachkompetenz, und wenn diese nicht vorhanden ist, liegt eine Irreführung vor. Ich weiß, das hört nicht jeder gern, aber der Zusatz „medizinisch“ erfordert die entsprechenden Qualifikationen. Daher gibt es auch keine „, medizinische Kosmetik“ bei einer Kosmetikerin, die „nur“ eine klassische Kosmetikausbildung hat.

Was dürfen Spa-Therapeuten und Kosmetikerinnen, was nicht? Und wie kann man diese Lücke Ihrer Meinung nach schließen?
Für die Kosmetikerin sind die Grenzen der Behandlung eindeutig: Sofern sie keine Heilpraktikerausbildung hat, darf sie lediglich pflegen, vorsorgen, die Hautgesundheit unterstützen. Alles, was anderen Berufsgruppen wie Podologen, Heilpraktikern, Ärzten und Physiotherapeuten vorbehalten ist, darf die Kosmetikerin nicht.
Im Wellnessbereich müssen wir uns die angebotenen Behandlungen und die individuellen Qualifikationen der behandelnden Person anschauen. Wer Physiotherapeut ist, darf andere Massagen durchführen als die Kosmetikerin. Die Lücken schließen würde eine klare, gesetzliche Vorgabe zur Berufsbezeichnung „Kosmetikerin“, zu den Voraussetzungen der Lehrinstitute und zur Ausbildung. Hier ist der Gesetzgeber gefragt, die Berufsausbildung- und Bezeichnung gesetzlich vorzugeben und keine parallelen Bildungswege, etwa über Crashkurse oder Fernlehrgänge, zuzulassen. Dadurch würde das Berufsbild in Abgrenzung zu anderen Berufen abgesteckt. Bei den Friseuren klappt das ja auch.

Was empfehlen Sie, wenn doch mal etwas schief geht, etwa bei einer kosmetischen Behandlung?
Dokumentieren, aufklären, absichern. Die Details besprechen wir dann vor Ort auf dem Event.

Wie sieht es mit Werbeversprechen aus? Was darf man im Spa Menü oder auf seiner Homepage versprechen bzw. bewerben und was nicht?
Heil- und Erfolgsversprechen unterliegen strengen, rechtlichen Regelungen, die nicht nur die Anwender, sondern auch Hoteliers, Spa-Betreiber und Produkthersteller kennen müssen. Hier sind wir im kleinteiligen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht unterwegs.

Aktuell bieten immer mehr Hotels und Spas Beauty-Infusionen an. Was sollte man in diesem Kontext beachten?
Infusionen sind invasiv, hier müssen Nadeln gesetzt werden. Die Infusionen gelten als medizinische Maßnahme und dürfen nur von Ärzten, Heilpraktikern oder via Delegationsrecht des Arztes von MFAs und/oder anderen, entsprechend qualifizierten Fachkräften gesetzt werden.

Was dürfen wir bei Ihrem Vortrag im Rahmen des FORUM SPA inside noch erwarten?
Mir ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu diesen Themen einfach, verständlich und anhand konkreter Beispiele aus dem Spa- bzw. Studioalltag zu präsentieren. Ich weiß, dass juristische Themen den Ruf haben, trocken oder langweilig zu sein. Ich möchte das Gegenteil beweisen, denn nur so können wir gemeinsam zu mehr Transparenz, Aufklärung und Sicherheit im Spa und bei der Anwendung kosmetischer Dienstleistungen beitragen.

Sie sind zum ersten Mal beim FORUM SPA inside dabei. Worauf sind Sie ganz besonders gespannt?
Auf die Menschen, die sich an diesem wunderbaren Ort (Seezeitlodge Hotel & Spa, Anmerkung der Red.) zum, wie ich finde, schönsten Thema der Welt zusammenfinden werden. Und auf den Wellnessbereich im Hotel, natürlich. Danke, dass ich dabei sein darf.


Ebenso zeitlose wie topaktuelle Themen stehen auf dem Programm von FORUM SPA inside

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Um Konfliktlösung und positive Kommunikation geht es Leila Belaasri, Berufspilotin, Führungs-Coach und Mediatorin. Wie lassen sich Konflikte im Team oder mit Kunden und Business-Partnern lösen? Wie setzt man Grenzen und geht Kompromisse ein? Leila Belaasri bietet Antworten und vermittelt Methoden und Techniken!