Der VCP – Verband Cosmetic Professional – repräsentiert die überwiegend mittelständisch geprägten Hersteller der Professionellen Dienstleistungskosmetik in Deutschland und insofern mittelbar auch knapp 50.000 Kosmetikern. Letztere sind, außer in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Thüringen, Saarland und Schleswig-Holstein, seit dem 02. November 2020 geschlossen. Aus diesem Grund richtete sich der VCP mit einen Appell an Bundeminister Altmaier.
Den ersten Lockdown im Frühjahr haben die Kosmetikinstitute noch mit finanziellen Reserven und zum Teil auch mit Fördermitteln des Bundes und der Länder abwettern können. Der zweite Lockdown bedeutet jetzt allerdings für viele eine größere Herausforderung, es geht jetzt mehr als „nur“ ans Eingemachte. Der VCP kritisiert, dass dann auch keine November- und Dezemberhilfen mehr helfen; wenn sie denn überhaupt kommen: Es gibt nämlich bei der Beantragung der genannten Unterstützungsleistungen für Kosmetikinstitute und Nagelstudios erhebliche Irritationen zu Punkt 1.5 der FAQ: „Teilweise geschlossene Unternehmen“ auf der Website www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Knackpunkt ist dabei die Definition des Begriffes „Mischbetriebe“. Die Antragsteller stoßen hier zum Teil schon beim zwingend beauftragten Steuerberater, aber dann auch auf der Ebene der Verwaltung, auf unüberwindbare Hürden, weil die Regelungen inkonsistent und somit auf Kosmetikinstitute angeblich nicht anwendbar sind, sprich die Anträge also erst gar nicht gestellt oder abgelehnt werden.
Die Hilfen seien zwar gut gedacht, können aber in der Praxis für die Branche nicht bestehen, lautet es in dem Schreiben von Dr. Helmut Drees (1. Vorsitzender VCP) und Martin Ruppmann (Leitung VCP-Geschäftstelle) an Peter Altmaier. Sie fordern eine sehr schnelle Klarstellung und Anpassung, um einen kurzfristigen Start der Auszahlung hinzubekommen. Für viele Unternehmen der professionellen Kosmetik ginge es jetzt ums Überleben. Für sie ware die einfachste Lösung, wenn man sich im Rahmen der nächsten Bund-Länder-Gespräche zu einer Erlaubnis zum Wiederöffnen aller Kosmetikinstitute und Nagelstudios in Deutschland entschließt, denn diese seien kein sozialer Treffpunkt und hätten nur nachvollziehbare 1-zu-1 Kontakte, so dass sie nicht für die Entwicklung des Infektionsgeschehens verantwortlich seien.